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Provisionsfortzahlung an Feiertagen und im Urlaub

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 87 Heft 3 v. 1.3.1990

ARG § 9 Abs 2

UrlG § 6 Abs 3

Zu einer Weiterzahlung des Provisionsdurchschnittes an Feiertagen und während des Urlaubs kommt es dann nicht, wenn von vornherein feststeht, daß der Vertreter in diesen Zeiten keinerlei Provisionen verdienen kann.

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