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Post reist auf Gefahr des Absenders

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 64 Heft 2 v. 1.2.1990

BAO § 108 Abs 4

Auch wenn gem § 108 Abs 4 BAO die Tage des Postenlaufs in die Fristen des Abgabenverfahrens nicht eingerechnet werden, reicht für die Einhaltung der Frist auch die nachweisliche Aufgabe des Schriftstückes (hier: Ergänzung eines Verzeichnisses nach § 5 IprG) nicht aus. Das Schriftstück muß vielmehr tatsächlich bei der Beb einlangen.

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