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Verjährung von Ansprüchen aus der Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 55 Heft 2 v. 1.2.1990

ABGB § 1486 Z 5

Die dreijährige Verjährungsfrist für Forderungen des Arbeitnehmers wegen des Auslagenersatzes ist auf dessen Ansprüche aus der Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB analog anzuwenden.

OGH 13. 9. 1989, 9 Ob A 207/89

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