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Antwortpflicht des Arbeitgebers auf Urlaubswunsch

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 53 Heft 2 v. 1.2.1990

UrlG § 4

Es besteht eine rechtzeitige Antwortpflicht des Arbeitgebers, wenn der vom Arbeitnehmer ausgesprochene Urlaubswunsch nicht seinen Vorstellungen entspricht.

OGH 18. 10. 1989, 9 Ob A 267/89 (OLG Wien 19. 4. 1989, 31 Ra 8/89; ASG Wien 11. 7. 1988, 8 Cga 1147/87)

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