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Arbeitszeit in Bäckereibetrieben

ArbeitsrechtPeter FrömmelRdW 1990, 50 Heft 2 v. 1.2.1990

Neben der für alle Branchen notwendigen Unterteilung der Dienstnehmer in Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge wegen verschiedener arbeitsrechtlicher Behandlung tritt in Bäckereibetrieben noch als Besonderheit die Unterteilung in Dienstnehmer, die dem Bäckereiarbeitergesetz unterliegen und solchen, die diesem Gesetz nicht zugehören, hinzu. Gem dem Werbeslogan „Frisches Brot und Gebäck gehört dazu“ - auch zum Frühstückstisch - muß die Tätigkeit in Bäckereibetrieben zu einem Großteil in der Nachtzeit geleistet werden, was weitere Probleme bei der Ausbildung bzw Beschäftigung von Jugendlichen und weiblichen Dienstnehmern mit sich bringt.

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