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Legitimation zur Eintragung einer Vereinbarung nach § 25 Abs 2 HGB

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 47 Heft 2 v. 1.2.1990

AußStrG § 9

HGB § 25 Abs 2

Die Mitteilung oder Bekanntmachung der Haftungsvereinbarung iSd § 25 Abs 2 HGB dient ausschließlich dem Interesse des Erwerbers; der Firmenveräußerer ist daher nicht Beteiligter und nicht antragsberechtigt im Verfahren zur Bekanntmachung der Vereinbarung durch Eintragung im Handelsregister.

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