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Rücktritts-(Auflösungs-)Recht bei Grundstückserwerb keine aufschiebende Bedingung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 36 Heft 1 v. 1.1.1990

GrEStG § 8 Abs 2

Wird im Zuge eines Grundstückserwerbs ein Rücktritts-(Auflösungs-)Recht vereinbart, so ist der Erwerbsvorgang zunächst wirksam und steht lediglich unter einer (für den Fall der Geltendmachung des Rücktrittsrechts) auflösenden Bedingung. Die Steuerschuld entsteht daher (bereits) mit dem Kaufvertrag.

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