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Kein Erfüllungsanspruch bei Zusage, Zustimmung des Verbotsberechtigten zu verschaffen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 10 Heft 1 v. 1.1.1990

ABGB: §§ 364 c, 880 a, 1053

Selbst wenn sich der Verkäufer einer Liegenschaft verpflichtet, die Zustimmung des Verbotsberechtigten zu verschaffen, besteht ihm gegenüber kein Erfüllungs-, sondern nur ein Schadenersatzanspruch, wenn der Verbotsberechtigte dann doch nicht zustimmt.

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