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Konkursverwertung und Ausverkaufsgesetz

WirtschaftsrechtHubertus SchumacherRdW 1990, 3 Heft 1 v. 1.1.1990

1. Wirtschaftliche Sachzwänge der Masseliquidation

Wird das Unternehmen im Konkurs nicht fortgeführt, so ist der Masseverwalter (MV) oft zu einer möglichst raschen Liquidierung der vorhandenen Restbestände und des Warenlagers durch Abverkauf gezwungen. Gründe für diese Eile gibt es genug: Arbeitnehmer können nur noch knapp nach Konkurseröffnung zur Mithilfe bei der Verwertung veranlaßt bzw motiviert werden; die vorhandene Ware ist nur saisonal absetzbar oder der Entwertung ausgesetzt; die bisherigen Geschäftsräumlichkeiten müssen ehestmöglich geräumt werden, weil die Kosten ihrer weiteren Nutzung - insb die Mietzinse - aus der Masse nicht bestritten werden können, etc.

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