EStG §§ 22, 23
1. Der kunstvolle Vortrag von Musikwerken kann auch dann als künstlerische Tätigkeit angesehen werden, wenn es sich um einen der Stimmung willen und nicht in einem künstlerischen Rahmen gehaltenen Vortrag handelt.
EStG §§ 22, 23
1. Der kunstvolle Vortrag von Musikwerken kann auch dann als künstlerische Tätigkeit angesehen werden, wenn es sich um einen der Stimmung willen und nicht in einem künstlerischen Rahmen gehaltenen Vortrag handelt.