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Zur Zurechnung von Sparbuchzinsen an Kinder

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 461 Heft 12 v. 1.12.1990

EStG § 2

Ein minderjähriges Kind bezieht aus einem geschenkten Sparguthaben steuerrechtlich eigene Einkünfte, wenn die Guthabensforderung endgültig in dessen Vermögen übergegangen ist. Das Sparguthaben muß von den Elten daher wie fremdes Vermögen verwaltet werden.

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