GmbHG: §§ 6, 6 a, 10, 52 Abs 6
Die die Mindesteinzahlungspflicht auf das bisherige Stammkapital übersteigenden Bareinzahlungen sind nicht auf die sich aus einer Kapitalerhöhung ergebenden, gesondert zu beurteilenden Bareinzahlungsverpflichtungen anrechenbar.
OGH 13. 6. 1990, 6 Ob 14/90