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Nachträgliche DSchG-Bescheinigung hindert nicht Abschreibung von Teilherstellungskosten

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 394 Heft 10 v. 1.10.1990

EStG: § 8 Abs 2

Es bestehen keine Bedenken, die Sonderabschreibung nach § 8 Abs 2 EStG 1988 bereits auf Teilherstellungskosten im Zusammenhang mit Denkmalschutzmaßnahmen anzuwenden, be-

Seite 394


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