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Rechtsunwirksame kollektivvertragliche Ausschlußfrist

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 387 Heft 10 v. 1.10.1990

ABGB § 879 Abs 1

Eine zweimonatige kollektivvertragliche Ausschlußfrist ist wegen Verstoßes gegen § 879 Abs 1 ABGB rechtsunwirksam, da durch eine derart kurze und durch nichts gerechtfertigte Befristung die Geltendmachung der Ansprüche des Arbeitnehmers übermäßig erschwert wird.

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