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Legalzession bei Anstaltspflege - noch immer (schon wieder) verfassungswidrig!

ArbeitsrechtFranz MärholdRdW 1990, 383 Heft 10 v. 1.10.1990

I. Ausgangslage

Im RdW 1990, 85 f, habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß die Neuregelung der Legalzession des § 332 Abs 1 ASVG deswegen verfassungswidrig ist, weil zur Bestimmung des Umfangs der übergehenden Ansprüche auf eine Grundsatzbestimmung verwiesen wird (§ 148 Z 3 lit d ASVG), die entgegen Art 12 Abs 4 B-VG nicht als Grundsatzbestimmung bezeichnet ist. Die gleiche Verfassungswidrigkeit betraf auch die Begleitnovellen zur 48. ASVG-Novelle, die 16. Novelle zum GSVG, die 14. BSVG-Novelle und die 19. B-KUVG-Novelle.

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