KO idF vor 1. 7. 2010 § 31
ABGB § 1392
Das in der Globalzession liegende Verfügungsgeschäft bedarf zur Wirksamkeit des Forderungsüberganges entweder der Anbringung des Zessionsvermerkes in den Büchern des Zedenten oder der Verständigung des Drittschuldners; auch bei einer außerhalb der kritischen Zeit vorgenommenen Globalzession ist daher der Erwerb der Forderungen innerhalb der kritischen Zeit anfechtbar.