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Abgrenzung Unternehmenspacht - Geschäftsraummiete

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 377 Heft 10 v. 1.10.1990

ABGB: §§ 1090 f

MRG § 1

Ist das selbständige Unternehmen des Bestandnehmers in das des Bestandgebers räumlich und organisatorisch eingebunden, entscheidet für die Abgrenzung zwischen Unternehmenspacht und Geschäftsraummiete vor allem - wenn keine anderen eindeutigen Bestimmungsfaktoren vorliegen - die Funktion des vom Bestandnehmer zu führenden Unternehmens für das des Bestandgebers.

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