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Rechtsfolgen des Ausschlusses aus einer Zweimann-GesBR

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 376 Heft 10 v. 1.10.1990

ABGB §§ 1210, 1215

Mit dem auch außergerichtlich wirksam erklärbaren Ausschluß des einen Gesellschafters einer Zweimann-GesBR durch den anderen geht das gesamte Gesellschaftsvermögen

Seite 376


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