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Schadenersatzanspruch des Leasingnehmers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 269 Heft 8 v. 1.8.1989

ABGB §§ 372, 1090, 1293, 1295

Der Schaden, den der Leasingnehmer infolge Beschädigung des Leasinggegenstandes durch einen Dritten erleidet, ist ein nicht ersatzfähiger Drittschaden; Schadenersatzansprüche des Leasingnehmers gegen den Schädiger kommen nur dann in Betracht, wenn sie ihm vom Leasinggeber abgetreten wurden oder der Leasingnehmer derartige Schadenersatzansprüche des Leasinggebers iS des § 1422 ABGB einlöste.

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