HGB § 25
Führt der Unternehmenserwerber nur den abgeleiteten Firmenwortlaut, nicht aber den Nachfolgezusatz des Veräußerers fort, haftet er dennoch nach § 25 Abs 1 HGB.
OGH 15. 3. 1989, 1 Ob 507/89
HGB § 25
Führt der Unternehmenserwerber nur den abgeleiteten Firmenwortlaut, nicht aber den Nachfolgezusatz des Veräußerers fort, haftet er dennoch nach § 25 Abs 1 HGB.
OGH 15. 3. 1989, 1 Ob 507/89