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Selbstverwaltungskörper und Legalitätsprinzip

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 107 Heft 3 v. 1.3.1989

AKG § 18 Abs 5

B-VG Art 18 Abs 1, 2

Soweit die Selbstverwaltungskörper Bescheide und Verordnungen erlassen, die nicht nur die eigenen Mitglieder berechtigen und verpflichten, sondern nach außen (hier: auf die Arbeitnehmer der Arbeiterkammern) wirken, kommt das Legalitätsprinzip uneingeschränkt zum Tragen.

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