ArbVG § 96 Abs 3
Erfaßt eine Video-Überwachungsanlage nicht mehr als eine Aufsichtsperson, berührt sie die Menschenwürde nicht.
KG Korneuburg, 16. 12. 1988, 15 a Cga 45/88
ArbVG § 96 Abs 3
Erfaßt eine Video-Überwachungsanlage nicht mehr als eine Aufsichtsperson, berührt sie die Menschenwürde nicht.
KG Korneuburg, 16. 12. 1988, 15 a Cga 45/88