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Einwendungen gegen Wechsel aus Ehegatten-Ausfallsbürgschaft

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 98 Heft 3 v. 1.3.1989

EheG § 98

WG: Art 17

Hat das Gericht einem ehemaligen Ehegatten die Stellung als Ausfallsbürge iS des § 98 EheG zugewiesen, kann der erste Wechselnehmer diesen Ehegatten nur im Rahmen der persönlichen Einwendung des Wechselschuldners in Anspruch nehmen.

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