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Zuständigkeit für Verbücherungsantrag im Exekutionsverfahren

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 393 Heft 11b v. 1.11.1989

EO §§ 65 ff, 237

GBG § 123

Über den Beschluß des Exekutionsgerichtes über den Verbücherungsantrag des Erstehers hat das Exekutionsgericht im Zwangsversteigerungsverfahren zu entscheiden; die Rechtsmittelfrist bestimmt sich daher nicht nach dem GBG, sondern nach der EO. § 123 GBG kommt nur in Betracht, wenn der Vollzugsbeschluß des vom Exekutionsgericht verschiedenen Buchgerichts anzufechten wäre.

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