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Freibeweis bei Haftung für „Ausreißer“ vor PHG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 362 Heft 11a v. 1.11.1989

ABGB §§ 5, 7, 1295, 1298, 1299

Die Möglichkeit des Produzenten, die Vermutung seines Verschuldens zu widerlegen, besteht auch nach Inkrafttreten des PHG für vorher verwirklichte Sachverhalte weiter; der Produzent unterliegt dabei dem Maßstab des § 1299 ABGB.

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