vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gründung von Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung in Ungarn

WirtschaftsrechtEva HorvathRdW 1989, 358 Heft 11a v. 1.11.1989

1. Einführung

Im Jahre 1875 wurde das ungarische Handelsgesetz verabschiedet, dessen Vorschriften auch die damals bekannten Gesellschaftsformen - unter anderem auch die Aktiengesellschaft - regelten. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist erst im Jahre 1930 eingeführt worden; die für die sogenannten Wirtschaftsorganisationen (staatliche Unternehmen, Genossenschaften und haushaltsgebundene Organe, wie zB ein staatliches Forschungsinstitut) geltenden Rechtsnormen sind erst in den siebziger Jahren in Kraft getreten. Zu dieser, vom juristischen Standpunkt aus nicht gerade günstigen Vielfalt von Vorschriften kamen noch weitere, die nur Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung betrafen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!