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Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 327 Heft 8 v. 1.8.1988

VStG §§ 5 Abs 1, 9

1. Die Berufung auf einen verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG ist nur dann zulässig, wenn bei der Beh spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein (aus der Zeit vor der Begehung der dem Beschuldigten angelasteten Übertretung stammender) Zustimmungsnachweis eines derartigen Beauftragten einlangt.

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