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Aufteilung Betriebsausgaben-Werbungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 61 Heft 2a v. 1.2.1988

EStG § 4 Abs 4, § 16 Abs 1

1. Stehen Aufwendungen sowohl mit Einkünften aus selbständiger Arbeit (hier Arztpraxis) als auch mit solchen aus nichtselbständiger Arbeit (hier Universitätslehrer) in untrennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang, so sind sie - mangels anderer geeigneter Aufteilungsmethoden - nach dem Verhältnis der Einnahmen aus den beiden Tätigkeiten in Betriebsausgaben einerseits und Werbungskosten andererseits aufzuteilen.

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