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Abgrenzung Einkunftsquelle - Liebhaberei

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 61 Heft 2a v. 1.2.1988

EStG § 2

1. Ob eine Tätigkeit Gewinne (Überschüsse) erwarten läßt, ist primär nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Ergibt die Prüfung der objektiven Komponenten kein eindeutiges Ergebnis, ist auch auf die subjektive Einstellung des Steuerpflichtigen Bedacht zu nehmen.

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