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Garagen dienen nicht Wohnzwecken

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 28 Heft 1 v. 1.1.1988

EStG § 8 Abs 2 Z 1 lit a

Gebäude bzw Gebäudeteile, die betriebszugehörigen Arbeitnehmern für die Einstellung ihrer Kraftfahrzeuge überlassen werden, dienen mangels Zugehörigkeit zum Wohnungsverband nicht Wohnzwecken. Für derartige Gebäude (Gebäudeteile) steht daher keine vorzeitige Abschreibung zu.

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