Die Angemessenheit für die Anschaffungskosten eines PKW müßte bei etwa 460.000 S liegen. Dies ergibt sich aus der 7.000 S-Grenze beim Sachbezug.
Nach dem Erlaß des BMF über die neuen Sachbezugswerte ab 1989 ist der Sachbezug für die private Verwendung eines firmeneigenen PKW mit 1,5 % des PKW-Neuwertes, höchstens mit 7.000 S zu bewerten. 7.000 S Sachbezug entspricht einem PKW von rund 460.000 S (genau 466.000 S).