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460.000 S Angemessenheitsgrenze bei PKW?

SteuerrechtW. DoraltRdW 1988, 432 Heft 11 v. 1.11.1988

Die Angemessenheit für die Anschaffungskosten eines PKW müßte bei etwa 460.000 S liegen. Dies ergibt sich aus der 7.000 S-Grenze beim Sachbezug.

Nach dem Erlaß des BMF über die neuen Sachbezugswerte ab 1989 ist der Sachbezug für die private Verwendung eines firmeneigenen PKW mit 1,5 % des PKW-Neuwertes, höchstens mit 7.000 S zu bewerten. 7.000 S Sachbezug entspricht einem PKW von rund 460.000 S (genau 466.000 S).

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