Mit der vorliegenden Nov des LSchG1) hat die auch unter heftiger Anteilnahme der Öffentlichkeit und der Medien geführte Diskussion um die Ladenschlußzeiten einen vorläufigen legistischen Endpunkt gefunden. Vorläufig nicht zuletzt deshalb, da die gesamte Nov, zumindest die Sperrzeiten betreffend, mit Ablauf des 30. 11. 1989 wieder außer Kraft tritt.