UStG § 7 Abs 1 Z 1 lit a
Verfügt der Abnehmer einer Leistung neben einem ausländischen Wohnsitz, an dem er sich überwiegend aufhält, auch über einen inländischen Wohnsitz, so kann er nicht als ausländischer Abnehmer angesehen werden.
VwGH 22. 6. 1987, 86/15/0078