EStG § 24
1. Die Vermietung und Verpachtung eines bebauten Grundstücks erfüllt für sich genommen regelmäßig nicht die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs.
2. Ist die Absicht, das vermietete Grundstück in Zukunft betrieblich zu nutzen, nicht mehr zu verwirklichen oder erweist sich diese Absicht nachträglich als nicht ernsthaft, so muß der Steuerpflichtige sich die Vermietung als eine Entnahme zu dem Zeitpunkt zurechnen lassen, in dem erstmals erkennbar wird, daß die Voraussetzungen für die Annahme von Betriebsvermögen fehlen.