EStG § 24 (Rechtslage vor § 23 a EStG)
1. Überträgt ein Kommanditist seinen Gesellschaftsanteil in einem Zeitpunkt, in dem sein Kapitalkonto negativ ist, so entsteht in Höhe des negativen Kapitalkontos jedenfalls dann ein Veräußerungsgewinn, wenn das negative Kapitalkonto vornehmlich auf die Bildung stiller Reserven (hier vorzeitige Abschreibung) zurückzuführen ist.