EStG §§ 16, 28
Die Aufteilung von Kontokorrentzinsen in Werbungskosten und nichtabziehbare Ausgaben richtet sich nach der Veranlassung der einzelnen über das Kontokorrentkonto abgewickelten Zahlungsvorgänge. Es gelten dieselben Rechtsgrundsätze wie für die Abgrenzung von betrieblich zu außerbetrieblich veranlaßten Kontokorrentzinsen im Rahmen der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG (vgl BFH 23. 6. 1983, BStBl II 723).