EStG § 16 Abs 1
Geleistete, aber nicht abgegoltene Überstunden können mangels einen das Vermögen des Arbeitnehmers belastenden Abfluß von Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.
VwGH 20. 5. 1987, 86/13/0180
EStG § 16 Abs 1
Geleistete, aber nicht abgegoltene Überstunden können mangels einen das Vermögen des Arbeitnehmers belastenden Abfluß von Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.
VwGH 20. 5. 1987, 86/13/0180