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Nicht abgegoltene Überstunden keine Werbungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 310 Heft 9 v. 1.9.1987

EStG § 16 Abs 1

Geleistete, aber nicht abgegoltene Überstunden können mangels einen das Vermögen des Arbeitnehmers belastenden Abfluß von Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

VwGH 20. 5. 1987, 86/13/0180

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