EStG § 4 Abs 4, § 27
KStG § 8
1. Übernimmt eine GmbH den Geschäftsführungs(Verwaltungs)aufwand für ein ihrem Gesellschafter gehörendes Einzelunternehmen, ohne hiefür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten, so ist darin eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erblicken.