EStG § 4 Abs 3, § 6
1. Die Anschaffungskosten sowohl abnutzbarer als auch nichtabnutzbarer Anlagegüter sind im Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung iSd § 4 Abs 3 EStG zu aktivieren und stellen daher nicht bereits im Jahr ihrer Bezahlung Betriebsausgaben dar (Erk 21. 10. 1986, 86/14/0021).