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Nachträglich gewährtes Heiratsgut abzugsfähig!

SteuerrechtRdW 1987, 301 Heft 9 v. 1.9.1987

Mit der Aufhebung des § 34 Abs 2 EStG letzter Satz durch den VfGH (E 16. 6. 1987, G 52/87, RdW 1987, 312) ist das Heiratsgut und die Heiratsausstattung wieder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

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