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Zuweisung von Arbeiten durch Weisung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 300 Heft 9 v. 1.9.1987

ABGB § 1153

Wenn aus den Umständen bei Abschluß des Arbeitsvertrages nicht eindeutig hervorgeht, daß sich ein Arbeitnehmer nur zu den dann tatsächlich verrichteten (oder im Vertrag erwähnten) Arbeiten verpflichtet hat, ist allein die Verkehrssitte dafür maßgebend, welche anderen Arbeiten er allenfalls zu übernehmen hat.

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