GewO 1994 § 82
KV der Internationalen Schlafwagen-Gesellschaft (KV-ISG)
1. Es bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der kollektivvertraglichen Beschränkung des Entlassungsrechtes durch die Pflicht, vorher den Betriebsrat anzuhören.
GewO 1994 § 82
KV der Internationalen Schlafwagen-Gesellschaft (KV-ISG)
1. Es bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der kollektivvertraglichen Beschränkung des Entlassungsrechtes durch die Pflicht, vorher den Betriebsrat anzuhören.