Mit OGHB 28. 10. 1986, 2 Ob 554/86 , hatte der Senat in einem Haftungsprozeß darüber zu befinden, ob eine Kündigungsanfechtung erfolgreich gewesen wäre, wenn sie der Rechtsvertreter rechtzeitig eingebracht hätte. Dem Gericht stellte sich daher die Aufgabe, das Kündigungsanfechtungsverfahren beim EA hypothetisch nachzuvollziehen und zu beurteilen, wie es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geendet hätte.