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Kostenvorschüsse des Masseverwalters bei unzureichender Masse

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 292 Heft 9 v. 1.9.1987

KO: §§ 46 Abs 1 Z 1 (aF); 47 Abs 2 (aF); 82; 125 Abs 2 u 3

Der Masseverwalter verletzt seine Amtspflicht, wenn er ihm bewilligte Vorschüsse entnimmt, ohne zugleich feststehende und fällige Masseforderungen nach Maßgabe der vorhandenen Massemittel, gegebenenfalls nach § 47 Abs 2 KO, zu begleichen.

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