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Anfechtbarkeit des Auftrages zur Vorlage von Handelsbüchern im Prozeß

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 292 Heft 9 v. 1.9.1987

HGB §§ 45, 46

ZPO §§ 303 ff, 319 Abs 2

Die §§ 45 und 46 HGB ergänzen die Vorschriften der ZPO; ein danach dem Prozeßgegner erteilter Auftrag zur Vorlage der Handelsbücher ergeht in Anwendung der § 303 bis 307 ZPO und ist nach § 319 Abs 2 ZPO unanfechtbar.

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