DevG § 22
Bei der im Devisenrecht maßgebenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist für die Qualifikation eines Geschäftes grundsätzlich der damit herbeigeführte wirtschaftliche Erfolg maßgebend.
OGH 16. 12. 1986, 2 Ob 545/85
DevG § 22
Bei der im Devisenrecht maßgebenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist für die Qualifikation eines Geschäftes grundsätzlich der damit herbeigeführte wirtschaftliche Erfolg maßgebend.
OGH 16. 12. 1986, 2 Ob 545/85