ABGB: § 364 c
Ist der aus einem rechtsgeschäftlichen Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte nach dem Exekutionstitel Gesamtschuldner mit dem Liegenschaftseigentümer, hindert das Verbot eine Zwangsvollstreckung in die Liegenschaft nicht.
ABGB: § 364 c
Ist der aus einem rechtsgeschäftlichen Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte nach dem Exekutionstitel Gesamtschuldner mit dem Liegenschaftseigentümer, hindert das Verbot eine Zwangsvollstreckung in die Liegenschaft nicht.