vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfall von Überstunden im Handel

ArbeitsrechtHelmut Andexlinger, Manfred ZöchbauerRdW 1987, 265 Heft 8 v. 1.8.1987

Der AG hat schon nach § 26 AZG die (öffentlich-rechtliche) Pflicht, Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung zu führen. Grillberger (AZG 1985, 121 f) merkt im wesentlichen nur - iSd AB - an, eine bestimmte Form der Aufzeichnungen sei nicht vorgesehen, es genüge jede Art von (schriftlicher) Aufzeichnung, die den Kontrollzweck ermöglicht, auch wenn die Aufzeichnung primär andere Zwecke verfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!