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Umwidmung von Geschäftsräumlichkeiten als Kündigungsgrund

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 259 Heft 8 v. 1.8.1987

MRG § 30 Abs 2 Z 7

Die Umwidmung von zur geschäftlichen Nutzung vermieteten Räumlichkeiten in Räume, die überwiegend zu Wohnzwecken benutzt werden, verwirklicht den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG, da die vermieteten Räume dann weder zu der im Vertrag bedungenen noch zu einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung dienen.

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