KStG § 1
VStG § 1
Eine in Gründung befindliche, noch nicht ins Handelsregister eingetragene GmbH ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen bereits als Steuersubjekt zu werten:
KStG § 1
VStG § 1
Eine in Gründung befindliche, noch nicht ins Handelsregister eingetragene GmbH ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen bereits als Steuersubjekt zu werten: